Fehlplanung in Hochheims Südstadt

Eine Leidensgeschichte ohne absehbares Ende? 
Ein Skandal ??  Normalität ???

Kapitel 1: Wie alles begann….

Die Ursache der Zustände in der Südstadt Hochheim liegen schon einige Jahre zurück.

Es war seit Anfang der 90er Jahre festes Ziel der Stadt Hochheim, das ehemalige Fabrikgelände in ein allgemeines Wohngebiet umzuwandeln.

Ein brachliegendes Industriegelände, das als Einnahmequelle (ohne Gewebesteuern) nutzlos ist, sollte als neues Wohngebiet lukrative Einnahmen für den städtischen Haushalt bringen
(Teile der Grunderwerbsteuer, Grundsteuern, Einkommensteuer der künftigen Einwohner)

Aber da es sich hier um ein mit großen Risiken und Schwierigkeiten behaftetes Gebiet handelt (angrenzende Kläranlage ), war die Umstrukturierung nicht so einfach wie erhofft.

Die damalig verantwortlichen Planer ( Stadt ) ließen zunächst ein Gutachten erstellen, ob und in welchem Umfang hier Menschen, Familien, Kinder anzusiedeln möglich wäre ( TÜV Hessen 1993 ). Das erste Ergebnis brachte eine Ernüchterung und sollte eigentlich eine Warnung gewesen sein. Ohne 9 m hohe Einfriedung (Mauern) rundherum und einer empfohlenen Einhausung der Kläranlage zur Eindämmung weiterer Risiken ist es nicht zumutbar, bestätigte der TÜV. Gelesen hatten dies wohl einige der Verantwortlichen, ernst genommen wohl aber nicht.

Ein Bauträger hatte sich gefunden, der sein Interesse bekundete und der Stadt zunächst per weiterem Gutachten belegen musste, daß eine Wohnbebauung hier möglich ist. Die Auflagen und die Vorschläge der planerischen Umsetzung dazu erstellte die Stadt.

Ein Gutachten wurde 1996 vorgelegt, welches eine rechtmäßige Bebauung bis an die Grenze der Kläranlage (Abstand der Häuser zum Klärbecken weniger als 25 m !! ) ermöglichen sollte.

Die zuständigen Behörden gaben ihren grundsätzlichen Segen. Die Stadtpolitiker, die über den Bebauungsplan zu befinden hatten, bekamen einen Beschlussentwurf des Magistrats auf den Tisch, und schon wurde aus einem Risikogebiet mit schlimmsten Gerüchen "die wohl reizvollste Hochheimer Wohnlage" (Zitat der Begrüßungsworte des Bürgermeisters Schindler auf dem Wilma-Verkaufsprospekt aus dem Jahr 1998).

Als einzige Geruchsschutzmaßnahme wurde ein 4 m hoher Erdwall mit 3m hohen Bäumen, der nur an einer Seite (Westen) zur Kläranlage angrenzt ( nicht einmal rundherum ) und ein 3 m hoher Erdhügel mit 2 m hohen Bäumen (Norden) mit einer Lücke von ca. 30 m zwischen beiden Wällen vorgeschlagen und mit amtlicher Zustimmung in die Tat umgesetzt. Diese Maßnahme wurde von allen verantwortlichen Politikern unter Kenntnis der warnenden Aussagen des TÜV-Gutachtens aus dem Jahr 1993 als ausreichend bewertet und entsprechend genehmigt.

Der Verkauf der Häuser begann im März 1998. Die meisten wenig sachkundigen Erwerber konnten zu diesem Zeitpunkt in keinster Weise abschätzen, was sich hier entwickelt und noch abspielen wird. Es war ja an alles gedacht und behördlich zu unserer Sicherheit geregelt.

Im Mai 1998 kam die erste kritische Stellungnahme der Behörden, die Einfluss nehmen sollte auf den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan. Ein Hinweis wurde gegeben, um auf die kritische Lage des Wohngebiets aufmerksam zu machen. Diese Stellungnahme sollte darauf hinweisen, daß es in der Südstadt im Einzelfall stinken könnte. Damit wollte sich zumindest die Behörde absichern.

Für die Erwerber der Häuser, die weder von der Stadt noch vom Bauträger auf diesen Umstand hingewiesen worden sind, war ein vorsorglicher Verweis auf ggf. entstehende Risiken weder hilfreich noch nützlich.

Im Gegenteil, der planungsrechtliche Einwand kam zu spät, zu diesem Zeitpunkt war der Großteil der Häuser (auch ohne endgültiges Baurecht) schon verkauft. ( Wohnraum im Rhein Main-Gebiet ist nun mal knapp und schnell verkauft ). Das Gewähren des Einblicks der Erwerber beschränkte sich bis dahin auf Varianten einer unbedenklicheren Fassung des Bebauungsplans ( Stand Dezember 1997 ) ohne Warnhinweise.

Für Bauträger ist dies nicht sonderlich ungewöhnlich, Häuser auch schon vor Bebauungsplan-Beschluss und Baugenehmigung zu verkaufen.

Kapitel 2: Es stinkt….

Man verlässt sich in dieser Beziehung auf eine eher strengere Auflage der Behörden, um Risiken zu vermeiden. So auch die privaten Erwerber, denen die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Befragen hin mitgeteilt wurden (Versicherung der Unbedenklichkeit im Hinblick auf eventuelle Gerüche durch die benachbarte Kläranlage).

Hier hat keine verantwortliche Behörde und kein städtischer Bau- und Planungsdezernent darauf geachtet, dass Schutzmaßnahmen und evtl. sogar Auflagen eigentlich erst einmal umgesetzt werden müssten, bevor man Menschen einer Gefahr aussetzt. Hier hat jegliche Sorgfaltspflicht von Beamten und Politikern dem Bürger gegenüber versagt, in dem man so eine bedenkliche Wohnlage als harmlos deklarieren ließ oder zuließ, dass ein solcher Eindruck vermittelt werden konnte..

Hätte der Bauträger von Vornherein die Auflage gehabt, eine unbedenkliche und sichere Geruchsschutzmaßnahme wie eine Einhausung der Klärbecken umzusetzen, wäre dies auch so geschehen. Ausschlaggebend für die Vermarktung wäre dies nach Aussagen des Bauträgers nicht gewesen, die Verkaufspreise hätten sich nicht dramatisch verändert.

Warum wurde so unzureichend und relativ sorglos mit einer so schwerwiegenden und nur auf dem Papier geprüften Geruchsbelastung umgegangen ?

Bislang wurden über 500.000,- DM in sinnlose Maßnahmen (einen wirkungslosen „Geruchsschutzwall) investiert. Unser Geld.

Der Hinweis der Behörden (über die Verankerung einer Mitteilungspflicht über mögliche Geruchsbelastung im B Plan) hatte eher eine Alibifunktion und wurde in keinster Weise konsequent durch die Stadt (sie war ausdrücklich aufgefordert, dies umzusetzen oder weiterzuleiten) ordentlich vollzogen. Ein recht unverbindlicher Briefwechsel mit dem Bauträger sollte später zur Entlastung der Stadt gelten.

Das Stadtparlament verließ sich aber im Glauben darauf durch entsprechenden Beschluss, alles Ausreichende getan zu haben. Und außerdem war es eh zu spät, denn die künftigen Neubürger saßen schon mindestens 3 Monate mit den abgeschlossenen Kaufverträgen und Zukunftsträumen in der Falle.

Den Gestank richtig wahrnehmen konnten die neuen Bürger Hochheims erst als sie ihre Eigenheime ab August 1998 auch übernommen und bezogen hatten. Begehungen der Baustelle, fast tägliche Riechproben, teilweise zusammen mit den Verkäufern fielen tatsächlich in eine wohl geruchsfreie und unerklärliche Zeitzone.

Diese Zeitzone war aber schlagartig und dauerhaft beendet, als dann ab dem Frühjahr/Sommer 1999 die Realität alles widerlegte. Seitdem sind Temperaturen über 10-15 Grad Celsius und/oder schwache Windlagen kaum auszuhalten. Besonders, aber nicht ausschließlich die Abendstunden mit Ihrer typischen Thermik bereiten seitdem wahre Gestankshöhepunkte, dass sogar Kinder davon aus dem Schlaf aufwachen.

Was ist daraufhin geschehen ?

Entrüstete Bürger sammeln im April 2000 Unterschriften, um Ihre gemeinschaftlichen Beschwerden den Verursachern vorzulegen. Reaktion: Abwiegelung, Beschwichtigung, Abwälzung von Verantwortung. Hinweis: ob uns nicht bekannt sei, wo wir wohnen, an einer Kläranlage. An unserer Kläranlage ist alles in Ordnung.

Weitere Beschwerden häuften sich, Dialoge mit Bürgermeister, Stadtrat, Bauträger, Stadtwerken führen zum gleichen Ergebnis. Man bedauere die Situation, prüfe den Betrieb der Anlage, könne aber hier nicht helfen, da man nicht verantwortlich ist.

Im August wurde dann durch die Hintertür versucht, Versäumtes nachzuholen: Antrag auf Grunddienstbarkeitseintrag in unsere Grundbücher, zu Lasten der jeweiligen neuen Hauseigentümer und unter Verzicht auf Regressmöglichkeiten bezüglich Geruch durch die Kläranlage. Die Stadt beruft sich plötzlich auf einen Passus in den Kaufverträgen (der eine völlig anderen Text und Sinn hat und woraus es keine dementsprechende juristische Grundlage gibt.)

Hatten wir schlafende Hunde geweckt ? Dem Notar und der Stadt wurde von uns sehr deutlich gemacht, dass es so nicht läuft.

Bauträger und Stadt waren mittlerweile in Gespräche und Verhandlungen eingetreten. Ergebnis:

Der Gutachter sollte noch einmal nachmessen bzw. prüfen. Dies war im August 2000.

Kapitel 3: Streit wider besseres Wissen….

Auf Umplanung oder gar finanzielle Umschichtung (hervorgerufen durch unsere Feststellung, dass der Wall nichts bringt) wollte sich die Stadt nicht einlassen. Hier gilt der Paragraph, und der Bauträger hat erst mal alles nach Bebauungsplan und Genehmigung umzusetzen. Man bezog sich auf noch fehlende Bäumchen auf dem Wall, die dann evtl. den Gestank eindämmen könnten.

Die Bäume wurden bis November gesetzt, der Gutachter bestätigte seine Aussage von 1996 und kann gar nicht verstehen, dass die betroffenen Anwohner andere Empfindungen haben, als es das Gutachten vor 3-4 Jahren mathematisch errechnet hatte. Wetterdaten von Frankfurt der letzten 10 Jahre und weitere unverständliche Argumente können mit unseren Gestanksaufzeichnungen nicht in Zusammenhang gebracht werden. Man hat jedoch weitaus höhere Klärschlamm-Mengen als in 1996 ermittelt festgestellt. Seitens der Stadt gibt man dazu uns anteilig die Schuld, da wir ja jetzt auch einleiten. Es geschieht wieder nichts, vor allem nichts effektives. Es stinkt weiter und stärker denn je.

Weitere ergebnislose Dialoge bekräftigten den Entschluss, eine Initiative und weitergehend sogar einen Verein zu gründen. Stadtverordnetensitzung, Umweltausschuss, Dialoge mit Fraktionen, Politikern, dem Staatlichen Umweltamt Wiesbaden und dem Bauträger brachten immer das gleiche Ergebnis: Hilflosigkeit, Hin-und-Her-Zuweisung von Verantwortlichkeiten, Ablehnung von Verantwortung, sogar Ablenkung auf andere mögliche Ursachen (Kanal, Weinbauern etc.) .

Dass wir uns mitten im Wahlkampfgeplänkel befinden, machte die Sache nicht einfacher. Erschwerend kommt hinzu: Fast alle damaligen Personen als Auftraggeber, die dieses Projekt ins Laufen brachten, sind nicht mehr greifbar, da nicht mehr im Amt oder nicht mehr beschäftigt. Dies gilt jetzt (seit Herbst 2002) auch für den Bürgermeister.

Wir legten von wissenschaftlichen Instituten und Sachverständigen Aussagen vor, besuchten Nachbarkläranlagen, stellten fundierte fachliche Aussagen aus Fachbüchern und Regelwerken (zum Betrieb von Abwasseranlagen und Immissionsschutz ) zusammen, um den mangelhaften Schutz, den die städtebauliche Planung für uns bestimmt hat, aufzuklären. Politik und Betreiber der Kläranlage sowie der Bauträger wurden ständig auf die unzumutbaren Umstände hingewiesen. Unsere Grundstücke wurden mit Transparenten ausgestattet.

Der Verkauf der restlichen Häuser kam vor Ort ins Stocken. Seitdem haben Presse und Bevölkerung unser Problem in die öffentliche Diskussion aufgenommen. Ergebnis: Der Bauträger erklärt sich zu weiteren finanziellen Beiträgen bereit und sagt gemeinsame Suche nach einer Lösung zu, von der Politik wurde das Thema aufgenommen und darüber in Ausschusssitzungen Erörterungen geführt. Der Gutachter, auf den sich die Bebauungsplanung stützt, wurde kritisch befragt (aber nicht wirklich auf den Punkt gebracht). Notgedrungen haben die Erwerber eine Juristin beauftragt.

Allerdings verstehen sich derzeit alle politisch Beteiligten darauf, Verantwortung auf andere zu schieben und von sich abzulenken. Es scheint, dass alleine der Bauträger derzeit ein gemeinsames Interesse mit den Erwerbern hat, den Konflikt zu lösen. Die Bauausschusssitzung vom 08.02.2001 zeigt zwar anzuerkennende Bemühungen, aber unzureichenden Willen der städtischen Gremien, der Verantwortung der Stadt gerecht zu werden und Farbe zu bekennen.

Gewisse Hilflosigkeit muss man zugestehen, da gezielt vermieden wurde, die richtigen Fragen effektiv und ausreichend beantworten zu lassen oder Informationen verfügbar zu machen. Die Kommunalpolitiker müssen sich mühsam Hintergründe zusammenpuzzeln, um einigermaßen sachlich und fachlich hinterfragen zu können.

Aber ist das unsere Aufgabe als Bürger einer Stadt, die hochbezahlte Magistratsmitglieder und Stadtverwaltung beschäftigt, genau diesen Verantwortlichen ihre Pflichten und gewisses Fachwissen näher zu erläutern ? Wir haben es dennoch versucht. Ohne Erfolg. Nur warum?

Man hat offenbar in erster Linie das Risiko vor Augen, politische Reputation zu verlieren und sich Schuldzuweisungen gefallen lassen zu müssen sowie von der Mehrheit der Wähler kritisiert zu werden. Ein beschlossener Antrag, wie jetzt formuliert, zeigt die Angst vor dem Risiko und die Scheu vor einer Übernahme von Verantwortung.

Ein von der Stadt ausgewählter Gutachter soll über 12 lange Monate zunächst beurteilen, was wir seit mehr als 2 Jahren erleben müssen, nämlich ob es überhaupt stinkt und ob so schlimm wie von uns behauptet. 

Diesem Gutachten sollen sich dann alle Beteiligten verbindlich fügen und auch die Kosten entsprechend übernehmen. (Hinweis: Diese Aussagen sind Stand März 2001).

Es gab schon einmal ein Gutachten, das dem Laien die Unbedenklichkeit versprach!

Kapitel 4: Aussitzen….

Aber was dann gemacht werden muss, um das Problem zu beseitigen, steht weiterhin offen. Es wird wieder ein Jahr ins Land ziehen, um unsere Situation zu belegen, aber ein Lösungsansatz ist dann noch lange nicht in Sicht. Es gibt noch nicht einmal eine Absichtserklärung der Stadt, überhaupt etwas zu tun, außer ein Gutachten in Auftrag zu geben.

Es gelte doch, zunächst die Quellen der Belästigung einzugrenzen, effektive Maßnahmen auszuarbeiten und zu kalkulieren, sowie einen tragbaren Lösungsansatz vorzulegen. Das Anerkennen von Schuld oder Unschuld steht für uns nur hintergründig zur Debatte. Die Kosten sind der Schreckfaktor. Wer soll bezahlen ?

Hierzu muss erklärt werden, warum man vor wenigen Jahren 26 Millionen DM in die städtische Kläranlage investiert hat, wohl wissend, dass in angrenzender Nachbarschaft Bauland ausgewiesen wird, aber hier am falschen Ende eingespart wurde, nämlich an der damals bereits überlegten Einhausung der Vorklärbecken.

Üblicherweise muss in vergleichbaren Planungssituationen im Voraus erklärt werden, warum ein solches Risiko-Gebiet so nah an einer Kläranlage bebaut werden darf.

Heute muss erklärt werden, warum ein amtlich anerkanntes Gutachten und die seinerzeit daraus abgeleiteten baulichen Schutzmaßnahmen so weit von der Realität entfernt sind. Warum wurde dies alles, ohne abgesicherten belegbaren Immissionsschutz nachzuweisen oder aufzuerlegen, zugelassen?

Was geschieht in der Zeit, welche die Beantwortung all dieser Fragen verschlingt, bezüglich der Lebenssituation der Anwohner ? Hier geht das Wesentliche vollkommen unter.

Noch ein Jahr (oder mehr) im Gestank? Nicht mit uns !!

Das war unsere Story zum März 2001.

Und was gibt es seither Neues???

Nun, nicht viel, die Verantwortlichen dachten, die Sache würde sich beruhigen, und die Beschwerden der Anwohner würden abebben. So wurde mit Geschick und Taktik in der Stadtverordneten-versammlung ein Beschluss für ein Obergutachten gefasst. Doch die Stadt unternahm keine Schritte, etwas einzuleiten. Stattdessen geriet der Bauträger in Streit über die Abnahme des Geruchsschutzwalls und der anderen Erschließungsanlagen, zu denen er sich mit städtebaulichem Vertrag verpflichtet hatte. Ein zivilrechtliches Beweissicherungsverfahren vor dem Landgericht Wiesbaden wurde angestrengt. Ein halbes Jahr später -wir sind schon im Frühjahr 2002- kommt es zu einem ersten Besichtigungstermin mit dem von Gericht bestellten Gutachter in der Kläranlage. Untersucht wurde jedoch noch nichts. Und Fragen von uns sind nicht zugelassen. Wir sind schließlich keine Prozesspartei.

Als wir unsere Fragen und Beschwerden dem Bürgermeister vortragen, heißt es, wir hätten nichts zu erwarten (wörtlich). Also bleiben unsere Bestrebungen nach gütlicher Einigung auf der Strecke. Und der Termin der Verfristung unserer Ansprüche rückt unaufhaltsam näher. Schließlich bleibt uns keine andere Wahl: wir reichen Klage ein:

Einmal die Normenkontrollklage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel (dieses Verfahren ist zwischenzeitlich beendet, da wir auf Anraten des Gerichts den Antrag zurückgenommen haben);

zum andern die Verwaltungsklage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt. Hier gibt es noch kein Ergebnis, denn: Am 21.04.2002 war Bürgermeisterwahl, und was keiner so recht hat glauben können, der Amtsinhaber erreichte nicht die angestrebte Wiederwahl, die Bürgerinnen und Bürger hatten ihn ob seiner Herrlichkeit „abgestraft“. Hochheim bekommt eine Bürgermeisterin und mit ihr wieder Hoffnung auf einen demokratischen Führungsstil.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt erfährt den Amtswechsel, der sich dann zum Oktober 2002 vollziehen wird, aus der Presse und meint, nunmehr keinen Anlass mehr zu haben, diesen Fall zur Entscheidung zu bringen, da die neue Bürgermeisterin sich für eine baldige Lösung einsetze.

Was ist aber aus dieser Hoffnung in der Stadt geworden? Eine Bürgermeisterin, die gegen eine anderspolitische Mehrheit im Magistrat und im Stadtparlament ankämpfen muss, in der Umsetzung der städtischen Verwaltung blockiert wird. Stillstand! Offener Dialog mit den Anwohnern? Fehlanzeige! Die Politikherrlichkeit der Alteingesessenen ist unverändert. Statt sich zu fragen, ob Fehler gemacht worden sind, reklamiert man, dass die Wähler so dumm sein konnten….

 

Was ist daraus geworden?

Wir haben den Bürgermeisterwechsel zum Anlass genommen, die politische Arbeit wieder aufzunehmen, haben erst mal darauf verzichtet, dem Gericht die notwendige Weisung zu geben, haben in abendfüllenden Terminen Gespräche geführt, Vorträge gehalten, haben Kompromisslinien versucht aufzuzeigen. Das Ergebnis bei den Gesprächspartnern war immer beeindruckende Erkenntnis, dass der Geruchsschutzwall nichts taugt, dass es auch unsinnig ist, den Wall weiter herzurichten.

Offiziell heißt es in den Verlautbarungen jedoch, die Stadt müsse den Bauträger auf ordnungsgemäße Herstellung des Walls in Anspruch nehmen; und: da die Beschwerden der Anwohner verstummt seien, es gäbe keinen Gestank mehr. Welche Erklärungen aber hat man für die zurückliegende Zeit, welche Erklärungen gibt man für die Zukunft? Nichts dergleichen….

Als wir im März 2003 die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und den Magistrat anschreiben und bitten, unsere Vorstellungen zur Lösung vortragen und diskutieren zu dürfen, müssen wir uns anhören, dass die Verantwortlichen der Blockparteien es ablehnen, mit uns zu reden.

Unsere Geruchsaufzeichnungen - 2003 nunmehr schon im vierten Jahr - belegen, dass es stinkt, ohne dass es weiterer Erläuterungen bedarf.

Wie verhält sich dazu der Bauträger? Seit dem Bürgermeisterwechsel mit der Bereitschaft zum Dialog und zur Aufarbeitung der Rückstände. Die ersten Gespräche verhallen, es zeigt sich keine gemeinsame Linie. Wir erhalten Signale, dass noch Gelder im Raum stehen, die zu baulichen Maßnahmen an der Kläranlage, zur Einkapselung der Vorklärbecken verwandt werden könnten. Das hieße aber, die Stadt müsste von ihrer Nachforderung Abstand nehmen und bereit sein, selbst etwas zur Verbesserung der Situation zu investieren. Die Stadt hat, so zumindest hierfür, kein Geld, und den Hochheimer Bürgern so etwas finanziell über die Abwassergebühr aufzubürden, ginge schließlich auch nicht. Deswegen besser Streiten und den Kampf bis zu Ende Ausfechten. Und dies auf dem Rücken der Betroffenen.

Funktioniert so Demokratie?

Wir appellieren an die Vernunft und die Begabung des Wahlvolkes, die notwendige Veränderung anzustoßen. Wir wollen mit unserer

Veranstaltung am 03. Juni 2003 um 19:30 Uhr

im Katholischen Vereinsheim Hochheim

unter dem Motto

„Es liegt was in der Luft…“

den Versuch unternehmen, nochmals in großem Stil öffentlich auf die an sich greifbare Problemlösung aufmerksam zu machen. Die Informationsveranstaltung mit Podiumsdiskussion wird klar belegen,

-         dass das Problem der Geruchsbelastungen nach wie vor existiert,

-         welche Hintergründe hierfür maßgebend sind und

-         was naheliegend zur Abhilfe getan werden kann.

Damit wollen wir allgemein der Sache auf den Grund gehen, wer letztendlich eine Lösung des Geruchsproblems in der Südstadt blockiert.

Wie es weitergeht, und ob hieraus der notwendige Druck auf die Politik erzeugt werden kann, dass doch noch eine außergerichtliche Einigung erreicht wird, hängt auch davon ab, wie die Medien diesem öffentlichen Interesse gerecht werden und bereit sind, Aufklärung leisten.

Die bislang dazu befragten Außenstehenden haben uns darin bekräftigt, einen solchen Versuch zu wagen. Man soll die Hoffnung niemals aufgeben. Vielleicht findet sich ja ein vernunftbegabter und weiser Mediator….

Für den Verein Lebensqualität in der Südstadt Hochheim am Main

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

J. Schnorr,  H.P. Maier,  T. Rich,  U. Brandenfels,  W. Bothe,  B. Cecco,

C. Liewig,  S. Rosenthal,  C. Dreiling,  J. Dittmer,  T. Diekmann


Kernaussagen:

Ø      Das immer wiederkehrende Argument „unsere Häuser wären günstiger gewesen (lagebedingt) ist nicht richtig. Nachvollziehbare Durchschnittspreise von 450.000 – 550.000 DM sind Rhein-Main-Niveau (vor allem für die Bauweise und den Ausbaustatus)

Ø      Ein Industriegelände, das als Einnahmequelle (Gewerbesteuern) brach lag, bringt als Wohngebiet lukrative Einnahmen für den städtischen Haushalt.
Diese Einnahmequellen aus dem Geldbeutel der Neubürger geben u.a. die Berechtigung für Investitionen zur Schaffung von ordentlichen Wohn – und Lebensbedingungen dieser Menschen

Ø      Das erste Gutachten-Ergebnis (TÜV Hessen 1993) sollte eigentlich eine Warnung gewesen sein.
Ohne 9 m hohe Mauern rundherum und einer zusätzlich empfohlenen Einhausung der Kläranlage zur Eindämmung weiterer Risiken ist ein Wohngebiet nicht zumutbar, bestätigte der TÜV.

Ø      Trotzdem konnte ein zweites Gutachten eine Unbedenklichkeit bescheinigen und glaubhaft machen.

Ø      Weitaus billigere und bislang auf ihre effektive Wirkung unbekannte, nicht nachweisbare, nur theoretisch errechnete Maßnahmen wurden genehmigt (sogenannter „Geruchsschutzwall“).

Ø      Hier hat keine Genehmigungsbehörde und kein städtischer Bau und Planungsdezernent darauf geachtet, dass Auflagen eigentlich erst mal umgesetzt werden müssten, bevor man Menschen einer Gefahr aussetzt.
Hier hat jegliche Sorgfaltspflicht dem Bürger gegenüber versagt, in dem man so eine bedenkliche Wohnlage als harmlos deklarieren ließ oder zuließ, einen solchen Eindruck zu erwecken.

Ø      Es wurde sinnlos Geld in sinnlose Maßnahmen investiert. Selbst nach aufgekommenem Zweifel durch unsere Beschwerden, mussten hunderttausende DM weiter in den sinnlosen „Geruchsschutzwall“ gestopft werden.

Ø      Warum hat die Stadt auf diesen Wall so sehr bestanden anstatt auf vorgeschlagene wirkungsvolle und sinnvolle Maßnahmen, die wirkliche Fachleute und inzwischen auch der Bauträger empfehlen, einzugehen?

Ø      In politischen Sitzungen und Ausschüssen zu unserem Thema werden nicht die richtigen Fragen gestellt oder nur abwehrende Antworten gegeben. Wirkliche (außenstehende und neutrale) Fachleute wurde bislang nicht ins Gremium geladen.

Ø      Derzeit verschlingen Juristen auch Steuergelder, um sich seitens der Stadt gegen unsere berechtigten Forderungen zu wehren.
Wir, die Betroffenen, werden nicht nur mit Gestank, sondern auch noch zusätzlich finanziell belastet.
Erst mit juristischer Unterstützung konnten wir spürbare Reaktionen der Stadt erreichen.

Ø      Aussagen wie „es kann nicht zugelassen werden, dass Hochheimer Gebühren- und Steuerzahler für unsere Probleme in der Südstadt bezahlen müssen“ lassen darauf schließen, eine Mehrheitsmauer vor sich stellen zu wollen.
Sie lenken von eigener Verantwortung ab.

Ø      Nach Aussage der Stadt gelte es, zunächst die Quellen der Belästigung einzugrenzen. Sollen danach wirklich effektive Maßnahmen ausgearbeitet und kalkuliert werden? Diese theoretische Frage stellt sich für die Anwohner nicht, es muss jetzt einen tragbaren Lösungsansatz geben. Das Anerkennen von Schuld oder Unschuld steht für uns nur hintergründig zur Debatte.

Ø       Nach dem derzeitigen Stand der politischen Diskussion wird jegliches Risiko ausgeschlossen, verantwortlich gemacht zu werden.
Und was ist mit uns?